Mieter zwischen Senat und GESOBAU: Von Pontius zu Pilatus?

Eine neue Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage von Katrin Lompscher (Die LINKE)

 

Die GESOBAU ist eine städtische Gesellschaft, und der Senat ist für sie verantwortlich. Der Senat hat mit der GESOBAU ein sogenanntes Mietenbündnis vereinbart. Darin ist eine Formel zur Berechnung der Nettokaltmiete nach Modernisierung festgelegt, die, wie sich gezeigt hat, in großem Maßstab Mieterinnen und Mieter zu Sozialfällen macht und Verdrängung produziert.

Das zentrale Problem besteht darin, dass eine fiktive „Betriebskosteneinsparung“ auf die Miete aufgeschlagen wird. Das Bündnis „Pankower MieterProtest“ hat das Problem aufgezeigt, mit einer Fülle von Fakten unterlegt und um dringende Korrektur gebeten. Die Dokumente liegen dem Senat seit mehreren Wochen, der GESOBAU sogar schon seit mehreren Monaten vor. 

 

Nachdem die GESOBAU uns gegenüber erklärt hat, in der Frage des Nettokaltmiete an das Mietenbündnis mit dem Senat gebunden zu sein, erklärt Letzterer nun in genau diesem Punkt seine Nichtzuständigkeit. Weist hier jede Seite die Verantwortlichkeit von sich, indem sie auf den Vertragspartner des Mietenbündnisses zeigt und den Kopf in den Sand steckt? Werden die Mieter zum Spielball zwischen Senat und GESOBAU gemacht? Im Hinblick auf den Tenor der Antwort auf die Kleine Anfrage können wir nur davon ausgehen, dass man bei Abfassung noch nicht über die volle Kenntnis der Fakten verfügte – die Antwort des Senats datiert vom 25.8., die Eingangsbestätigung unserer Petition vom 23.8.

 

Aussage der GESOBAU, protokolliert in der Verhandlung mit dem Stadtrat am 1.8.13:

‚Wir handeln so, wie es der Senat uns vorgibt. Wir halten uns hinsichtlich der Nettokaltmiete strikt an das Mietenbündnis. Wenn der Senat die entsprechende Formulierung korrigiert, werden wir das natürlich übernehmen.‘

 

Aus der Antwort des SENATS auf eine Kleine Anfrage von Katrin Lompscher (Linksfraktion), Antwort vom 25.8. auf die Anfrage vom 16.7.2013:

„1. […] Bewirtschaftungsentscheidungen werden von […] der GESOBAU eigenverantwortlich getroffen. Eine Bewertung der noch laufenden Verhandlungen steht dem Senat nicht zu.

2. Soweit das Papier Forderungen enthält, die sich auf dieses laufende Verfahren beziehen, steht dem Senat eine Bewertung nicht zu.

3. Die Beurteilung einzelner Bewirtschaftungsentscheidungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist nicht Aufgabe des Senats.

4. Dies ist […] nicht Aufgabe des Senats. […]

6. Die Überprüfung von Betriebskosteneinsparungen bei einzelnen Projekten ist […] nicht Aufgabe des Senats.“

 

Wir fragen uns, wie lange das so weitergehen soll, insbesondere im Hinblick auf die im Pilothaus anstehenden Modernisierungsvereinbarungen – stützen sich doch die hier aufgerufenen neuen Nettokaltmieten von bis zu 8,54 €/qm auf eben jenes Mietenbündnispapier, dessen Korrektur durchaus in die Kompetenz des Senats fällt. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Fakten sehen wir den Senat geradezu in der Pflicht, die entsprechende Formulierung umgehend zu berichtigen.